Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Beitrag:

RE: Weinbrand/Branntwein/Ergänzung
Von: HAP am 01.10.2004 12:57:08 | Region: Nord
Gerade die von Klemptner genannte Quelle bietet einige interessante Informationen.Daher hier einge Auszüge:
"Als Branntwein darf nach der VO Nr. 1576/89 nur eine Spirituose bezeichnet werden, wenn
sie ausschließlich aus der Destillation von Wein, Brennwein oder Weindestillat stammt."

Brennwein:
"Unter dem Begriff "Brennwein" sind mit Weindestillat versetzte Weine (vinierte Weine) zu
verstehen, die zumeist aus Frankreich bzw. Italien importiert werden. Der Alkoholgehalt
muss mindestens 18 %, darf jedoch nicht höher als 24 % vol sein."

"Weinbrand darf auch als Brandy bezeichnet werden. Das verwendete Weindestillat muss jedoch mindestens 6 Monate in kleinen Eichenholzfässern
( < 1000 l Inhalt) gelagert sein."

"In den deutschen Abfindungsbrennereien werden meistens Brenngeräte mit 2-3 Verstärkungsböden eingesetzt, die auch ausschaltbar sind und mit einem Feinbrenndephlegmator ausgestattet sind. Durch einmaliges Brennen wird ein hochprozentiges, typisches Destillat erhalten."
-> Also nichts mit Rauhbrand und Feinbrand! Sind die Erzeugnisse der Abfindungsbrennereien schlechter als die der "deutschen Weinbrennereien", die laut Text mit zwei Brennvorgängen arbeiten?

HAP
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