Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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RE: Rechtliche Fragen
Von: San am 26.11.2004 16:11:40 | Region: D
Die zu bezahlende Alkoholsteuer liegt meines Wissens für Verschlußbrenner bei 13 Euro pro Liter reinem Ethanol.

Abfindungsbrenner bezahlen einen Pauschalbetrag für das Brenngut. Abhängig vom Ausgangsmaterial wird die theoretische (!!!) Alkoholmenge versteuert.

Will man legal Alkohol herstellen, egal ob als Abindungs- oder Verschlußbrenner, braucht man ein Brennrecht. Abfindungsbrennrechte können gekauft werden (wenn man einen verkaufswilligen Abfindungsbrenner findet...). Die Anzahl dieser Brennrechte ist begrenzt, es werden keine neuen vergeben.

Die Vergabe von Rechten für Verschlußbrennanlagen läuft über den Zoll. Diese Brennanlagen haben ein Meßinstrument eingebaut (welches schon mal 15.000 Euro kostet...), das den entstehenden Alkohol mißt. Das Ganze ist tausendmal gesichert und verplombt, um Manipulationen zu vermeiden. Will man seine Anlage auseinandernehmen (reinigen), muß ein Zöllner zur Überwachung dabeisein.

Ich kenne eine Brennerei in den neuen Bundesländern, die haben einen 3-jährigen Kampf mit den Behörden hinter sich, um ein Brennrecht zu bekommen.

Als Privatmensch hat man in Deutschland nur die Möglichkeit, mit einer 0,5l Brennblase zu brennen.

Alles andere ist ohne den o.g. Behördenkrampf illegal.

Wenn du deinen Schnaps im Supermarkt klaust, wird das wesentlich milder bestraft, als wenn du ihn selbts herstellst.
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