Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

Möchten Sie mit anderen Personen Ihre Erfahrungen bezüglich dem Schnapsbrennen, der Destillation ätherischer Öle und Hydrolate sowie der Essigherstellung austauschen? Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

RSS-feeds

Die neuesten Einträge aller Foren können bequem via RSS-Feeds empfangen werden. Es besteht die Möglichkeit, RSS-Feeds in Ihrem Browser zu abonnieren, auf einen speziellen Feedreader zurückzugreifen, oder den Feed auf einer Website darzustellen. Durch das Abonnieren oder Integrieren eines RSS-Feeds erhalten Sie kurze Informationsblöcke mit den letzten 10 Einträgen des abonnierten Forums. Um einen RSS-Reader zu finden, einfach nach "RSS reader" googeln, hier zwei Beispiele für eine Erweiterung des Chrome-browsers: Feedbro, angeboten von Nodetics https://chrome.google.com/webstore/detail/feedbro/mefgmmbdailogpfhfblcnnjfmnpnmdfa?hl=de Dieser Reader verlangt keine Registrierung. RSS Feed Reader, angeboten von feeder.co https://chrome.google.com/webstore/detail/rss-feed-reader/pnjaodmkngahhkoihejjehlcdlnohgmp?hl=de Gibt es für Chrome, Safari, iOS und Android, Registrierung erforderlich. Um den Feed zu empfangen klicken Sie auf das RSS-icon rechts über dem Forum, unter "Suchbegriff eingeben...".

Hilfreiche Tipps zur Benutzung:

Nachfolgend ein paar Regeln, damit die hohe Qualität auch zukünftig so erhalten bleibt.
  • Dies hier ist ein moderiertes Forum. D.h. jeder kann zwar alles schreiben was er will, der Beitrag wird auch gespeichert, aber von unserer Redaktion inhaltlich überprüft und erst danach dann veröffentlicht oder, falls notwendig, entfernt. Daher macht es auch keinen Sinn denselben Beitrag mehrmals zu posten nur weil er nicht sofort öffentlich erscheint.
  • Wenn Sie die letzten Beiträge (unabhängig vom Thema) sehen möchten, klicken Sie auf Die neuesten Beiträge anzeigen.
  • Das Forum ist sehr umfangreich und es wurden bereits viele Themen ausführlich behandelt. Es empfiehlt sich daher, bevor Sie einen neuen Beitrag hinzufügen, die Suchfunktion zu benutzen bzw. die erweiterte Suchfunktion, um Beiträge mit gleichem Inhalt zu vermeiden.
  • Wenn Sie einen Beitrag hinzufügen oder beantworten, haben Sie danach die Möglichkeit, Ihren geschriebenen Text zu ändern. Lesen Sie daher Ihren Text nach dem Abspeichern noch einmal sorgfältig durch und klicken gegebenenfalls auf "Beitrag ändern".
  • Wenn Sie eine Frage stellen, erwarten Sie sich auch eine Antwort. Denken Sie auch bei der Formulierung der Frage daran. Zu allgemein gehaltene Fragen wie "Wie brenne ich Schnaps?", "Es kommt kein Öl raus, was mach' ich falsch?" oder "Essig gärt nicht, warum?" wird kaum jemand beantworten.
  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
  • JEDE ART VON WERBUNG WIRD AUSNAHMSLOS GELÖSCHT! Dies betrifft auch scheinbar "unschuldige" Einträge, wie "Habe eine Frage zu ..." bzw. "Hat jemand Erfahrung mit ..." gefolgt von links oder Bildern zu irgendwelchen externen shops.
  • Ebenso werden "Gaga"-Beiträge, die wahrscheinlich von Betrunkenen stammen oder mit den drei Themenbereichen nicht das entfernteste zu tun haben, z.B. Fußball oder "Wo kann man hier CDs brennen?", ausnahmslos gelöscht.
  • Alle Foren sind STRENG ANONYM, daher keinesfalls echte Namen oder Adressen eingeben.
  • Jeder Versuch einer persönlichen Kontaktanbahnung wird sofort gelöscht. Für diesen Zweck gibt's inzwischen ja zahlreiche soziale Netzwerke.
  • IP-Adressen der Verfasser werden NICHT gespeichert!
  • E-mailadressen werden nicht an Dritte weitergegeben oder von uns auf eine andere Art und Weise benutzt. Die Eingabe erfolgt rein freiwillig und ist quasi Ihre ID. Im Gegensatz zu den meisten anderen Foren ist bei uns keine Registrierung oder irgendein login notwendig um teilnehmen zu können. Es kann daher vorkommen, dass versehentlich ein Pseudonym von zwei Personen verwendet wird. Und damit gibt's bei den Einträgen keine Verwechslungen.
So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Beitrag:

RE: Brennen allgemein, in wie weit privat errlaubt????
Von: Foggi9 am 27.11.2007 13:06:54 | Region: Eifel
Hallo Gerd,
wenn ich mir so die Bildergalerie ansehe, muss ich aber feststellen, dass, meine Destille noch nicht die Grösste ist.
Aber was heisst, nicht der Rede wert???

Hab mal den Zoll angemailt und folgene Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr,

nach dem Branntweinsteuerrecht unterliegen Branntwein und branntweinhaltige
Waren der Branntweinsteuer und zugleich der Steueraufsicht. Branntwein darf nur
nach Erlaubnis unter zollamtlicher Überwachung hergestellt werden:

Branntwein wird in der Regel in Eigenbrennereien hergestellt werden. Daneben
werden die Brennereien auch in Verschluss- und Abfindungsbrennereien
unterteilt. Die Einteilung in diese Klassen hat historische Gründe.


Eigenbrennereien
Gemäß § 24 BranntwMonG werden Eigenbrennereien eingeteilt in

- landwirtschaftliche Brennereien,
- Obstbrennereien und
- gewerbliche Brennereien.

Eigenbrennereien sind typische Verschlussbrennereien. Dies bedeutet, dass der
Steueraufsichtsdienst der Zollverwaltung die Brennanlage mit einer amtlichen
Plombe verschließt und somit für Dritte unzugänglich macht.


Abfindungsbrennereien
Abfindungsbrennereien (z.B. die Obstabfindungsbrennerei) sind Brennereien, die
nicht zollamtlich verschlossen sind. In der Regel werden diese von der
Landwirtschaft oder von Privatpersonen betrieben. In Abfindungsbrennereien darf
aus genau definierten Rohstoffen nur eine bestimmte Menge an Branntwein im
Betriebsjahr gewonnen werden.

Die Herstellung von Branntwein unterliegt stets der Steueraufsicht. Dabei ist
es unerheblich, ob der Branntwein von Betrieben, Unternehmen oder Personen
hergestellt wird. Dasselbe gilt für die Beförderung, Lagerung,
Weiterverarbeitung oder den Vertrieb von Branntwein.

In Ihrem Fall kommt das Brennen als sog. Stoffbesitzer in Betracht.
Stoffbesitzer nutzen (fremde) Abfindungsbrennereien, um darin das von ihnen
selbstgewonnene Obst bis zu einer Menge von 50 Litern Branntwein/Betriebsjahr
brennen zu lassen.

Bei Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzern entsteht die Branntweinsteuer mit
der Gewinnung des Alkohols in der Brennerei. Dieser Branntwein wird im
Gegensatz zu Verschlussbrennereien unter Verzicht auf amtliche Verschlüsse oder
Sicherungsmaßnahmen hergestellt. Sowohl im Versteuerungs- als auch im
Ablieferungsverfahren wird die Alkoholmenge geschätzt und im Voraus bindend
festgesetzt.

§ 136 Abs. 2 BranntwMonG und § 114 BO
Die Schätzung der Erzeugung erfolgt aus der Menge der angemeldeten Rohstoffe
und der jeweiligen Rohstoffart in Verbindung mit dem jeweils geltenden
Ausbeutesatz. Stoffbesitzer verwenden für die Anmeldung der selbstgewonnenen
Obststoffe die Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers (Vordruck 1221, siehe
unter
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0). Bei allen
angemeldeten Obststoffen ist die angegebene Litermenge in den Materialgefäßen,
bei mehligen Stoffen die Kilogrammmenge des jeweils eingesetzten Rohstoffes
(z.B. Weizen) Grundlage der pauschalierten Besteuerung oder späteren
Ablieferung des Branntweins.

Branntwein, welcher zur Versteuerung angemeldet und für den durch die ZAB
Stuttgart ein Steuerbescheid erteilt wurde, tritt ohne amtliche Mitwirkung
sofort in den sog. verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Der
Abfindungsbrenner oder Stoffbesitzer kann sofort über diesen verfügen. Die
festgesetzte Branntweinsteuer ist bis zum 7. Tag des auf die Entstehung
folgenden Monates fällig und zu entrichten.


Steuervergünstigung für Abfindungsbrennen:
Durch das System der pauschalierten Schätzung der Erzeugung bei Brennerei- und
Stoffbesitzern haben beide in der Regel eine ihnen zustehende steuerfreie
Überausbeute an Alkohol, für welche keine Abgaben bezahlt werden müssen. Dies
gilt sowohl bei der Verarbeitung von Obstmaischen wie für die
Branntweinherstellung aus mehligen Stoffen.

So wird z.B. die Ausbeute bei der Verarbeitung von 100 l Kirschenmaische auf
den Ausbeutesatz von 5 l Alkohol geschätzt. Tatsächlich beträgt jedoch die
Ausbeute 6,5 l Alkohol/100 l Material. Die Differenz von 1,5 l Alkohol
verbleibt dem Hersteller als sog. steuerfreie Überausbeute.

Dies gilt auch, wenn z.B. Kernobstmaische zur Ablieferung an die
Bundesmonopolverwaltung angemeldet worden ist. Hier beträgt die amtliche
Schätzung der Ausbeute 3,6 l Alkohol für 100 l Material. Hat der Hersteller des
Alkohols durch gute Betriebsführung ein Ergebnis von 5 l Alkohol/100 l Material
erzielt, darf er den Überbrand von 1,4 l Alkohol steuerfrei behalten, er
braucht diesen nicht abzuliefern.

Des Weiteren haben Brennerei- und Stoffbesitzer eine Steuervergünstigung durch
§ 131 Abs. 2 Nr. 1 BranntwMonG. Der Steuersatz wurde abweichend vom
Regelsteuersatz von 1.303 Euro/100 l Alkohol auf 1.022 Euro ermäßigt. Dies
bedeutet für die Verarbeitung von 1.000 l Kirschenmaterial eine Ermäßigung von
140,50 Euro.

Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer erhalten im Vergleich zu den
Verschlussbrennereien ein höheres Übernahmegeld von der Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein bei der Ablieferung des Branntweins, da die Produktionskosten
aufgrund der geringeren Erzeugung höher sind.
Die Vergünstigungen greifen allerdings nur im Rahmen festgelegter Kontingente,
die sich bei Abfindungsbrennern auf 300 bzw. 50 Liter reiner Alkohol, bei
Stoffbesitzern auf 50 Liter reiner Alkohol belaufen.


Unsere Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Stefan Schmidt

Nur werd ich da leider auch nicht schlau drauß.

Gruß Foggi9
Der Beitrag auf den Sie antworten wollen steht oberhalb.

Auf Beitrag antworten

Name:
E-Mail:
Region:
Title:
Bitte geben Sie einen aussagefähigen Titel ein.
Um mehrere Bilder hochzuladen, bitte einfach mehrere Bilder auswählen.