Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Frage zum Abfindungsbrennrecht
Von: Philip am 05.01.2010 17:18:07 | Region: Thüringen
Hallo ihr Brenner,

ich habe ne Frage zum Thema Abfindungsbrennrecht. De Suchfunktion und Goggle konnten mir leider nicht wirklich weiterhelfen.

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein solches Brennrecht zu kaufen. Jedoch kommen mir die 300l pro Jahr etwas wenig vor. Wie ist das bei euch Abfindungsbrennern in Deutschland, reicht euch das oder kommt ihr schnell an diese Grenze? Jetzt zu eigentlichen Frage, beziehen sich die 300l nur auf selbst durch Einmaischen hergestellten Alkohol oder das was wirklich aus der Destille kommt? Wenn ich zb mit gekaufen Weingeist einen Beerengeist herstelle, habe ich ja mit Erwerb des Weingestes schon die Steuer bezahlt. Würde man mir das Herstellen des Geistes von den 300l abziehen? Denn um etwas Geld nebenbei zu verdienen würden die 300l meiner Meinung nach nicht ausreichen. Ein Verschlussbrennrecht wäre wiederum zu teuer.

Ich hoffe ihr könnt mit helfen.

Gruß Philip
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