Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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2 Liter Destillen bald auch in D

Bundy am 11.04.2017 17:45:32 | Region: Süden
Gem. § 68 der Verordnung
zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes (Alkoholsteuerverordnung ? AlkStV)
vom 6. März 2017 sind nur noch Brenngeräte mit einem Volumen von mehr als 2 Litern anmeldepflichtig. Die Verordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Natürlich ohne Gewähr. ;-)

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Schnapsdrossel am 11.04.2017 19:22:21 | Region: Deutschland
Können die Herrschaften machen.....meine 2 Liter läuft schon seid Anfang 2017 auf Hochtouren😎

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Schnapsdrossel am 11.04.2017 20:22:59 | Region: Deutschland
Steht doch schon jetzt drin.

(2) 1 Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Herstellung oder Reinigung von Alkohol geeignetes Gerät mit einem Raumgehalt von mehr als 2 Litern erwirbt, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen. 2Die schriftliche Anzeige hat innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Geräte zu erfolgen. 3Die Anzeige hat zu enthalten:

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Travelscout am 12.04.2017 08:24:30 | Region: Nord
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil l 15.03.2017 Verordnung über die Durchführung des Alkoholsteuergesetzes

§ 68
Gewerbliche
Nutzung von Brenngeräten
(1) Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Her-
stellung oder Reinigung von Alkohol geeignetes Gerät
mit einem Raumgehalt von mehr als 2 Litern abgibt, hat
dies dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen. Die
schriftliche Anzeige hat spätestens bei der Abgabe
der in Satz 1 genannten Geräte zu erfolgen. Die An-
zeige hat den Namen und die Anschrift des Empfängers
sowie die Art und den Raumgehalt des Gerätes zu ent-
halten.
(2) Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Her-
stellung oder Reinigung von Alkohol geeignetes Gerät
mit einem Raumgehalt von mehr als 2 Litern erwirbt,
hat dies dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen.
Die schriftliche Anzeige hat innerhalb von drei Werk-
tagen nach Empfang der Geräte zu erfolgen. Die An-
zeige hat zu enthalten:
1. den Namen und die Anschrift des Abgebenden,
2. die Art und den Raumgehalt des Gerätes und
3. den Aufstellungsort und Zweck, dem das Gerät
dienen soll.
Wird das Gerät an einem anderen Ort aufgestellt, so ist
dies spätestens drei Werktage nach dem Ortswechsel
dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen.
(3) Soll ein Brenngerät außerhalb einer Abfindungs-
oder Verschlussbrennerei zu Zwecken der Alkohol-
be- und -verarbeitung verwendet werden, so ist dies
dem zuständigen Hauptzollamt spätestens drei Werk-
tage vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn anzuzei-
gen. Das zuständige Hauptzollamt kann die angemel-
dete Betriebszeit auf die zur Durchführung des Brandes
angemessene und erforderliche Zeit beschränken.
(4) Das zuständige Hauptzollamt kann für den Ge-
brauch der Geräte oder einzelner Geräte besondere
Aufsichtsmaßnahmen anordnen, insbesondere Anzei-
gen und Anschreibungen über Art und Zeit der Benut-
zung verlangen. Es kann auch Vorkehrungen dagegen
treffen, dass die Geräte außerhalb der angezeigten Zeit
benutzt werden können. Das zuständige Hauptzollamt
kann auf Antrag Erleichterungen oder Ausnahmen von
den Anzeigepflichten der Absätze 1 und 2 zulassen,
wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht zu be-
fürchten ist.

Gewerbliche Nutzung nicht Privat! Man kann aber legal eine unter 2 Liter Destille erwerben, benutzen nur mit Anzeige...

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Travelscout am 12.04.2017 12:40:25 | Region: Nord
Interessant wird es jetzt für Brennkurse in Deutschland. Wie reagiert der Zoll darauf, wenn diese gewerblich angemeldet werden. Ich denke aber so wie die Beamten das auslegen wird es keine Genehmigung geben. Traurig ist es weil immer mehr Obst von Hobbygärtnern nicht mehr verwertet wird. Obstbäume werden teils als lästig empfunden und gefällt. Zumindest meine Erfahrungen hier im Umkreis, da wir viele Gärten hier haben mit zunehmender Altersstruktur.

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Hartmut Radtke am 12.04.2017 22:37:10 | Region: SH
?? 2 Liter jetzt privat legal??

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Aloisius am 13.04.2017 10:20:46 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
§68 AlkStV
(3) Soll ein Brenngerät außerhalb einer Abfindungs-
oder Verschlussbrennerei zu Zwecken der Alkohol-
be- und -verarbeitung verwendet werden, so ist dies
dem zuständigen Hauptzollamt spätestens drei Werk-
tage vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn anzuzei-
gen. Das zuständige Hauptzollamt kann die angemel-
dete Betriebszeit auf die zur Durchführung des Brandes
angemessene und erforderliche Zeit beschränken.

Erleichterunngen nur für Bestimmungen nach Absatz 1 +2.
Wie soll das funktionieren ???
Keine Meldepflicht für Erwerb.
Keine Meldepflicht für nicht-Alkohol-Destillationen
Aber Vorabmmeldung JEDER einzelnen Alkohol-Be-/Ver-arbeitung oder vor der ERSTEN Nutzung mit Alkoholhaltigem???
Ab welcher Konzentration oder sonstigen Bedingungen ists Alkoholbearbeitung?
Nur bei dauerhafter Alkoholgewinnung zur Nutzung oder auch .z.B. Aroma-Destillation mit alkololischen Lösungsmittel und Rückführung des Alkohols an den Anfang bzw. Wegschütten?

"außerhalb von brennerei" bedeutet wohl privat?
Was folgt auf die Anmeldung mind. 3 Tage vor ...?
Besuch? Dokumentationpflicht? Steuermeldung?
ohne (Bagatell-)Mengen-Unterscheidung?

Wie bekommt Zoll sonst Kenntnis von nicht gemeldetem Gebrauch??
Nur aufgrund von Denunziationen oder Zufalls-/Beifänge bei Zollbesuch aus anderem Anlass oder wegen leichtsinniger öffentl. Geschwätzigkeit z.B. im Internet???

Irgendwie anscheinend nicht ganz durchdacht und deshalb vermutlich nicht bleibender Stand ....

Euer
Loisl

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

der wo am 13.04.2017 11:43:15 | Region: da wer
Die 2l stehen in der Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes (Alkoholsteuerverordnung - AlkStV). Also in einer Verordnung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes. Und dieses Gesetz verbietet privates Brennen grundsätzlich. Die neue 2l-Regelung betrifft genau wie die alte 0.5l-Regelung nur gewerbliche Brenner, welche mit solchen Minidestillen unangemeldete Versuchsbrände machen dürfen. Also ist Verkauf, Besitz und Nutzung für Private illegal, selbst mit 0.01l Brennblase.

Verordnungen für gewerbliche Brenner herzunehmen und daraus herzuleiten, was man als Privatperson darf, ist wie in der Strafvollzugsordnung nachzuschlagen, welche Rechte man der Tochter des Nachbarn zugestehen muss, welche man im Keller gefangen hält...

Außer der Zoll drückt nun so wie in den letzten Jahren bei 0.5l auch bei 2l ein Auge zu, das kann schon sein. Das ist dann aber keine Legalisierung, sondern eine Duldung. Kann einem höchstwahrscheinlich aber egal sein.

http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20160201214726.html
http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20150915154420.html
Alkoholsteuergesetz: http://www.buzer.de/gesetz/10713/index.htm
Alkoholsteuerverordnung: http://www.buzer.de/AlkStV.htm

Legalize Home Distilling auf facebook:
"Unser jahrelanger Kampf war nicht umsonst: ab 2018 dürfen wir anmeldefrei mit 2 Liter Destillen Destillieren."
Haha... "Unser jahrelanger Kampf", damit die gewerblichen Brenner größere Versuchsdestillen haben dürfen... eher wie die Jungfrau zum Kind...

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Travelscout am 15.04.2017 11:12:36 | Region: Nord
Genau so sehe ich es auch. Der Verkauf ist nun aber möglich ohne das es eine Meldung beim Zoll gibt, das war vorher nicht möglich. Legalität ist dann Sache des Erwerbers. Der Kampf ist immer noch nicht gewonnen und wird auch durch sehr engstirniges denken nicht so schnell zu gewinnen sein. Es geht uns hier nicht um günstig viel Alkohol zu produzieren, es ist ein Hobby wie Angeln und Jagen. Wir ernten, pflegen und verarbeiten Obst um ein hochwertiges Qualitätsprodukt herzustellen für den Eigenverbrauch. Diese Produkte und das Gefühl sind nicht so käuflich. Ich kaufe trotzdem meinen Rum und zahle genügend Steuern.

RE: 2 Liter Destillen bald auch in D

Ich Bins Nur am 21.04.2017 10:10:28 | Region: Nord-Süd
Hallo
Gibt es Überhaupt einen Kampf?
Die Änderung wird wohl mehr auf ewentuelle Anträge der Berufsbrenner zurückzuführen sein.
Ich glaube nicht das sich an dem Verbot jemals etwas ändern wird, zumal auch keine wichtigkeit
besteht, die Brenngemeinde wird auch nicht so groß sein um Druck auszuüben, was sich ewentuell
mal ändern könnte wäre der alleinige Besitz, da der Verkauf erlaubt ist und nach dem Kauf der
Zoll kommt, entweder muss der Besitz erlaubt werden oder der Verkauf Verboten.

Wenn man sucht, wird man denke ich so einiges finden was man in Deutschland besitzen aber
nicht benutzen darf, als Beispiel, es gab da mal so Geräte zu kaufen um sämtliche funkfrequenzen
abzuhören, Kaufen erlaubt, benutzen Verboten.

Mit Versteuertem Alkohol zu Geisten wäre auch so ein Punkt wo man ansetzen könnte, dieses
komplette Verbot ist da ein bisschen wilkürlich, gerade auch weil Steuern entrichtet wurden
und der ertrag beim Geisten ja weniger wird und nicht mehr.

Man könnte höchstens den Politikern das Brennen schmackhaft machen, wenn Herr Schmickl ganz
Berlin mal einladen würde, Umsonst natürlich, is klar, mann muss auch Opfer bringen für die
Sache !! Es könnte sehr schnell zu einer Mehrheit kommen.

Lg.