Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Abfindungsbrennrecht

Barth, Ansgar P. am 16.10.2006 13:35:42 | Region: Süddeutschland/ Schwarzwald
Hallo,
ich bin "Stoffbesitzer". Möchte mich nun intensiver mit dem Brennen beschäftigen.
Hierzu ein paar grundsätzliche Fragen:

- Welche Voraussetzungen müssen für ein Abfindungsbrennrecht gegeben sein?
- Wie, bzw. wo kann ein Abfindungsbrennrecht beantragt werden?
- Kann man ein Abfindungsbrennrecht "vererben"?
- Wie hoch ist die Chance ein Abfindungsbrennrecht zu erhalten?


Gruß.
Ansgar

RE: Abfindungsbrennrecht

cherry am 16.10.2006 19:23:09 | Region: Franken
Frage 1+2:Wenn es überhaupt sinnvoll ist, kauft du am besten ein Abfindungsbrennrecht (event. ein gewerbl.) samt Anlage. Vorher mit zuständigen Zollamt absprechen und Genehmigung beantragen. Dann erst kaufen.

3)Vererbung des Brennrechts ist kein Problem.

4) Wenn durch Kauf erworben - relativ hoch

Vorher solltest du mal durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt. Ich denke nicht.

Herrichten der Räumlichkeiten (Fliesen, verlegen von Wasserleitung und Strom, usw.), Kauf des Brennrechts samt Anlage gehen je nach Anlage bei ca 15000 Euro an. Hinzu kommen noch die Kosten des Umsetzens der Anlage.

Das muß alles erst mal reinkommen