Anfängerfragen (Bau einer 0,5 l Destille etc.)
Hallo zusammen,
vor kurzem bin ich, eigentlich eher durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und bin sehr Begeistert von den Möglichkeiten sich selbst einen leckeren Absinth oder Obstbrannt herzustellen.
Die Rechtslage in Deutschland kenne ich soweit und ich habe auch nicht wirklich vor, unter die Schwarzbrenner zu gehen. Daher wird mir wohl eine 0,5 l Anlage genügen müssen.
Mir ist allerdings nicht ganz klar, ob es auch legal ist, mir selnbst eine solche 0,5-Literanlage zu bauen.
Zudem bin ich auf der Seite des Zolls auf folgenden Abschnitt gestoßen:
"Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht."
Das heißt doch, dass ich auch ohne Anmeldung mit meiner 0,5 Liter-Anlage Branntwein herstellen darf?
Nun zum Hauptgrund meines Posts: Der Eigenbau einer 0,5-Liter Destille.
Das Material der Wahl für mich wäre Glas, da ich mich so einfach in einem Laborgeräte-Onlineshop relativ günstig ausstatten könnte und das Ganze sehr modular wäre (z.B für Weingeist vs. Absinth mit unterschiedlicher Kolonnengröße). Außerdem kann ich weder Löten noch habe die Geräte dazu. Beim Beheizen dachte ich an ein Wasserbad mit Rundkolben oder aber einen Standkolben mit Heizplatte.
An den Kolben würde ich eine kurze Kolonne anschließen und oben ein abfallendes Geistrohr mit Thermomteransatz. Daran würde ich einen senkrechten Liebigkühler anschließen.
Würde die Aperatur so in etwa funktionieren, ist das Geistrohr überhaupt unbedingt nötig, oder könnte ich auch einen abwärtslaufenden Liebigkühler verwenden?
Danke im Vorraus für eure Antworten,
Grüße vom Waldgeist
vor kurzem bin ich, eigentlich eher durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und bin sehr Begeistert von den Möglichkeiten sich selbst einen leckeren Absinth oder Obstbrannt herzustellen.
Die Rechtslage in Deutschland kenne ich soweit und ich habe auch nicht wirklich vor, unter die Schwarzbrenner zu gehen. Daher wird mir wohl eine 0,5 l Anlage genügen müssen.
Mir ist allerdings nicht ganz klar, ob es auch legal ist, mir selnbst eine solche 0,5-Literanlage zu bauen.
Zudem bin ich auf der Seite des Zolls auf folgenden Abschnitt gestoßen:
"Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht."
Das heißt doch, dass ich auch ohne Anmeldung mit meiner 0,5 Liter-Anlage Branntwein herstellen darf?
Nun zum Hauptgrund meines Posts: Der Eigenbau einer 0,5-Liter Destille.
Das Material der Wahl für mich wäre Glas, da ich mich so einfach in einem Laborgeräte-Onlineshop relativ günstig ausstatten könnte und das Ganze sehr modular wäre (z.B für Weingeist vs. Absinth mit unterschiedlicher Kolonnengröße). Außerdem kann ich weder Löten noch habe die Geräte dazu. Beim Beheizen dachte ich an ein Wasserbad mit Rundkolben oder aber einen Standkolben mit Heizplatte.
An den Kolben würde ich eine kurze Kolonne anschließen und oben ein abfallendes Geistrohr mit Thermomteransatz. Daran würde ich einen senkrechten Liebigkühler anschließen.
Würde die Aperatur so in etwa funktionieren, ist das Geistrohr überhaupt unbedingt nötig, oder könnte ich auch einen abwärtslaufenden Liebigkühler verwenden?
Danke im Vorraus für eure Antworten,
Grüße vom Waldgeist