Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Brennrecht in Deutschland erwerben

badabuum am 25.03.2010 12:33:36 | Region: überall
Guten Tag allerseits!

Schon seit langem verfolge ich anonym dieses Forum hier. Ich bin leider in einem bedauernswerten Land beheimatet, in welchem das Brennen nur in winzigen Gefäßen möglich ist ;)

Da ich prinzipiell, wo es möglich ist gerne gesetzestreu handle, bin ich nun auf der Suche nach einem Brennrecht. Mir ist des Öfteren aufgefallen, dass Brennrechte zusammen mit einem Brenngerät angeboten werden.

Dabei stellt sich mir die Frage:

Wenn ich ein Brennrecht in einem anderen Bundesland erwerbe, darf ich das dann einfach so zu mir übertragen oder muss ich mir eine passende Ferienwohnung dazu erwerben?

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Almöhi am 26.03.2010 20:28:21 | Region: aus den Bergen
Salü badabuum,

das Brandweinmonopol liegt meines Wissen beim Staat ( zumindest bei uns in Deutschland wenn das `überall` ist ) und der steht über allen Bundesländern. Also wird das nix mit dem übertragen des Brennrechtes von einem Bundesland in`s andere...brauchst also auch keine Ferienwohnung erwerben (;-)...

Mir stellt sich aber die folgende Frage: In welchem Ausmaß willst du den Brennen? Gewerblich oder als Hobby ? Deiner Fragestellung nach zu urteilen eher als Hobby...und da gibt es dann genügend Wege und Möglichkeiten in hobbymässigem Umfang ( ohne Brennrecht - was natürlich unzulässig ist, aber unser Gesetzgeber lässt uns ja nichts anderes übrig ) erfolgreich diese Sache zu betreiben. Leider treibt uns unser Staat mit seinen strikten Gesetzen mit unserem Hobby in die Illegalität....dies gehört schon lange geändert, denn wir sind weder Alkoholiker noch Drogenproduzenten, auch keine Verbrecher....wir alle hier gehen nur einem ganz tollen Hobby nach, das viel Freude bereitet.

Grüsse vom Öhi

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Badabuum am 27.03.2010 10:19:48 | Region: überall
Ich denke über Brennrechte nach, weil ich gerne in größerem Stil brennen würde.
Die Geschichten der Brenner, die Online-Shops, die angebotene Vielfalt faszinieren mich. Auch geht es mir ein Wenig - Ja ich bin eitel - um die Anerkennung meiner Brände.

Ich wurde gerne mal einen Brand zur Prämierung einschicken, ich würde zu gerne mal ein wirkliches Fass Destillat einlagern und dann auch verkaufen, mich fasziniert die Schnapsbrennerei derartig, dass ich daraus gerne mehr als ein Hobbie machen würde.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Almöhi am 27.03.2010 20:24:27 | Region: aus den Bergen
Salü Badabuum.....habe ich mich also doch getäuscht....nix mit Hobby....besser, aus Hobby mach` Beruf, oder so in diese Richtung. Frag`doch mal gezielt den Bacher Arnold aus dem Kärtner Gailtal oder den Hans vom Baerbeli, das sind beides Spezialisten ( es gibt natürlich auch noch andere, aber die fallen mir gerade ein ) für deinen Weg den du beschreiten willst.
Viel Glück, ne besser, viel Erfolg...

Der Öhi

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Rodi am 27.03.2010 16:22:09 | Region: D
Hallo badabuum,

zum Gründen einer Brennerei benötigt man kein " Brennrecht ". Das Brennrecht beinhaltet nicht das betreiben einer Brennerei. Es ist schlicht ein Irrtum. In Deutschland unterscheidet man die Verschlussbrennerei und die Abfindungsbrennerei.
Beides wird Zollamtlich überwacht.
Beim Brennrecht handelt es sich einfach ausgedrückt nur um die Abgabe des erzeugten Alkohol an die Monopolverwaltung des Staates und das damit verbundene Entgeld. Das Brennrecht behandelt die gesetzliche Regelung, den erzeugten und unter Zollamtlicher Überwachung stehenden Alkohl zu über den Markwert liegenden Preis an den Staat abzugeben. Wenn Du legal Alkohl brennen willst, stell beim Ordnungsamt ein Gewerbeschein und melde Deine Brennerei beim Zoll an. ( Dem Zoll interessieren nur die Steuern )
Das einzige Hinderniss ist das Ordnungsamt. Denn das macht ein Gewerbe dieser Ordnung von fachlicher Eignung abhängig. Entweder Du bist Landwirt oder gelernter Desstilateurmeister.
Also schmeisst das alte Bild über " Brennrecht " über Bord, nur wer ohne amtliche Erlaubnis Alkohol brennt und den nicht beim Zoll meldet ist ein " Schwarzbrenner ".

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Badabuum am 29.03.2010 13:02:40 | Region: überall
Jetzt staune ich wirklich!
Das heisst, das einzige Hindernis wäre eine Anmeldung beim Ordnungsamt? Dann darf ich mir eine Destille kaufen und als Abfindungsbrenner loslegen?

Eine geeignete Ausbildung... hmmm. Ein Brennkurs meim "Doc" reicht wohl nicht, nehme ich an.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Rodi am 31.03.2010 12:52:35 | Region: D
Hallo Badabumm,

langsam, langsam. Nochmal nachdenken ehe Du losläufst und Dir eine Destille kaufst.

Wie schon gesagt :

Ob die Destillen, die der "Doc" vekauft oder die schönen Destillen aus Spanien überhaubt den zollamtlichen Zulassungen entsprechen ist mir nicht bewusst. Aufjedenfall musst Du jede Anlage mit der Du brennen willst beim Zoll anmelden. Denn der Zoll will wissen wer hier in D Alkohol brennt. Wegen den Steuern. Um die wirst Du nicht herumkommen. Brennen für den privaten Gebrauch ist also keine Ausrede. Überleg nochmal genau ob Du als "Kleinbrenner" anfangen willst. Und ein Lehrgang wie der " Doc " Ihn anbietet ist bestimmt kein fachlicher Nachweis im Sinne des Ornungsamtes.
Aber lass Dir den Mut nicht nehmen. Sprich beim Hauptzollamt vor und frag im Ordnungsamt nach.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Roesti am 05.04.2010 11:43:59 | Region: Nördlichste Stadt Österreichs
Hallo !
Ich würde zuerst einmal sicherheithalber einfach beim Zoll anfragen, aber in Deutschland läuft es kaum anders als in Österreich.
Die Destille sollte schon mind. 25 Liter haben, damit das ganze einen Sinn macht. Die wird dann beim Zoll angemeldet, der kommt vorbei misst das ganze aus und registriert Dich beim FA.
Wenn Du Abfindungsbrenner bist, dann darfst Du nur Dein eigenes Obst brennen und nichts zukaufen und nur 200 Liter (in Ö) reinen Alkohol erzeugen, als auch die Maische nicht Zuckern.
Bei der Verschlussbrennerei ist es egal, da darfst Du zukaufen und auch zuckern wie Du willst, allerdings wird die Anlage teilweise verblombt und Du brauchst 2 Messgeräte.
Wenn Du dann Maische brennen willst, musst Du es vorher beim Zoll melden. Dann bekommst Du je Menge einen Zeitraum in dem Du brennen darfst.

So einfach ist das alles.

Du brauchst keine Ausbildung oder Kurs dafür.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Rodi am 27.03.2010 16:59:01 | Region: D
Noch ein Nachsatz :

Um nicht missverstanden zu werden.
Das erzeugen von Alkohol wie wir es verstehen, also für den privaten Gebrauch ist so wie in anderen Ländern hier in D nicht möglich. Zwei Gründe will ich anführen.
a) Unsere Hobbyanlagen erfüllen in keiner Weise den amtlichen Zulassungsregeln.
b) wenn ich den von mir erzeugten Alkohol beim Haupzollamt anmelde ( ist möglich ) kostet mir der Liter Alkohol in weiten mehr als 10 Flaschen Qualitätsbrand im Handel.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Roesti am 05.04.2010 11:50:02 | Region: Nördlichste Stadt Österreichs
Mit so winzigen Destillen braucht man auch keine Anmeldung. Weder in Österreich noch in deutschland, da man eh kaum Alkohol erzeugen kann. Frag Doch einfach einmal beim Zoll nach.
Ich weiß ja nicht was für Brände Du so günstig kaufst, denn der Liter reiner Alkohol kostet bei uns 5 € als Abfindungsbrenner. UNd das sind 100% Alkohol.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Badabuum am 06.04.2010 16:10:55 | Region: überall
Jetzt bin ich doch etwas verwirrt.

Ich habe jetzt gehört:

Um in Deutschland Alkohol zu brennen und zu verkaufen brauche ich
- eine Gewerbeanmeldung
- eine, vom Zoll zugelassene Brennanlage
- einen Nachweis meiner Befähigung, wie auch immer der aussehen mag.

Was ich nicht verstanden habe: Wenn ich meine Maischezutaten selbst sammle, bin ich dann Abfindungsbrenner, Verschlussbrenner (mit verplombten Messgerät vom Zoll) oder keines von beiden?

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Philip am 07.04.2010 09:53:56 | Region: Thueringen
Hallo,

also langsam bin ich wirklich verwirrt!! Vieleicht habe ich aber auch was falsch verstanden. Laut Aussage von Rodi:

Hallo badabuum,

zum Gründen einer Brennerei benötigt man kein " Brennrecht ". Das Brennrecht beinhaltet nicht das betreiben einer Brennerei. Es ist schlicht ein Irrtum. In Deutschland unterscheidet man die Verschlussbrennerei und die Abfindungsbrennerei.
Beides wird Zollamtlich überwacht.
Beim Brennrecht handelt es sich einfach ausgedrückt nur um die Abgabe des erzeugten Alkohol an die Monopolverwaltung des Staates und das damit verbundene Entgeld. Das Brennrecht behandelt die gesetzliche Regelung, den erzeugten und unter Zollamtlicher Überwachung stehenden Alkohl zu über den Markwert liegenden Preis an den Staat abzugeben. Wenn Du legal Alkohl brennen willst, stell beim Ordnungsamt ein Gewerbeschein und melde Deine Brennerei beim Zoll an. ( Dem Zoll interessieren nur die Steuern )
Das einzige Hinderniss ist das Ordnungsamt. Denn das macht ein Gewerbe dieser Ordnung von fachlicher Eignung abhängig. Entweder Du bist Landwirt oder gelernter Desstilateurmeister.
Also schmeisst das alte Bild über " Brennrecht " über Bord, nur wer ohne amtliche Erlaubnis Alkohol brennt und den nicht beim Zoll meldet ist ein " Schwarzbrenner ".


brauche ich um in DE LEGAL zu brennen kein Brennrecht? Ich kann also einfach zu Ordnungsamt gehen, melde ein Gewerbe an und melde weiterhin die Öffnung einer Brennerei beim Zoll?? Das Geld was ich für ein Brennrecht gespart habe investiere ich dann gleich in eine kleine Destille, die mir der Zoll auch zulässt und das wars?

@Roesti: Warum darf man als Abfindungsbrenner kein Obst zukaufen?

Wenn die oben beschriebene Möglichkeit wirklich funktioniert, wo liegen dann die Unterschiede zum Abfindungsbrennrecht?
Wiviel Alkohol darf man dann Herstellen? Auch nur die 300L?

Ich BITTE um Klärung des Sachverhaltes.

Gruß vom verwirrten Philip

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Badabuum am 14.04.2010 10:23:00 | Region: überall
Gibt es denn hier jemanden aus D der das so gemacht hat und bestätigen kann? Also Gewerbeanmeldung und dann versteuert gebrannt?

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Bacher Arnold am 14.04.2010 10:46:23 | Region: Kaernten -Gailtal
Hy Bada!

Warum fährst Du nicht zu einem Zollamt in Deiner
Nähe,da bekommst Du Info's mit denen Du was an-
fangen kannst.

MfG Arnie

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Badabuum am 14.04.2010 11:51:05 | Region: überall
Da ich bisher hmmm, sagen wir die 0,5Liter-Destille etwas überschreite, habe ich Bedenken, dass die anschliessend bei mir aufkreutzen.

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Bacher Arnold am 14.04.2010 16:15:53 | Region: Kaernten -Gailtal
Hy Bada!

Hast Du einen Freund oder so,wenn du da persöhnlich vorsprichst mußt ja nicht Deinen Namen sagen.
In diesem Forum sind einige Brenner die Ihre Maische
zu Abfindunsbrennern geben vielleicht ist einer da-
bei der für Dich Auskünfte einholen könnte,ich weiß
das ist Deine Frage,möglich das der Richtige Dein
Posting noch nicht gelesen hat.
Wenn Du auf's Dorf fährst wo Bauern sind und in
eine Kneipe gehst wird Dir da bestimmt der Wirt sa-
gen wer in der Nähe brennt.
Wie ich noch in Deutschland unterwegs war von Bayern
bis zum Schwarzwald habe ich einige kennengelernt.

MfG Arnie

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Philip am 15.04.2010 08:01:59 | Region: Thueringen
Badabuum, genau diese Sorge habe ich auch! Mal angenommen man wagt diesen Schritt und geht zum Zollamt. Bei dem Gespräch stellt sich heraus das es doch nicht so einfach ist oder irgend eine Vorgabe kann nicht erfüllt werden. Einfach gesagt, der legale Weg klappt nicht. Dann kann man sein Hobby an den Nagel hängen! Man könnte NIE wieder eine Destille oder Zubehör zu Hause haben, weil man jeden Tag mit einem Besuch rechnen muss! Deswegen versuche ich auch schon Monate alle Informationen aus dem Internet zu sammeln. Das ist echt eine Zwickmühle....

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Badabuum am 15.04.2010 15:22:08 | Region: überall
Man könnte natürlich persönlich zum Zoll ghen und fragen. Ich vermute mal, dass die dort keinen Ausweis für so eine Auskunft verlangen und nachprüfen, ob ich wirklich Bum Badabuum heisse und in Überall in der Nirgendwostraße wohne...

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Jonesy am 23.10.2014 18:31:12 | Region: Schneverdingen
Hallo Badabuum,

hast du das Problem mittlerweile gelöst???

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Raoul Gerhard Becker am 14.07.2019 06:01:44 | Region: Nord-Eifel

Wwarum der Aufwand. Gewerbe-anmeldung, Ordnungsamt, Zoll, Handwerkskammer, Haftpflichtvers. Etc. Etc..

Kauft euch 4 Hühner, 2 Gänse 6 Meerschweine und ein Pony.

Dann seit ihr Nebenerwerbs-landwirt. Brennen könnt ihr dann in A und De.

MfG,

*****rgb*****

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

Der Chemiestudent am 15.07.2019 00:08:33 | Region: Europa

Die Angaben von oben sind zumeist falsch und außerdem von 2010. Die Gesetzeslage hat sich seitdem stark verändert.


Nur weil du Nebenerwerbslandwirt bist, darfst du trotzdem nicht einfach brennen. Du brauchst schon ein Brennrecht. Das bekommt man mittlerweile aber einfacher. Tiere brauchst dafür nicht. Die einfachste Möglichkeit ist wohl eine Streuobstwiese zu pachten. Aber falls das jemand vor hat, informiert euch besser selbst ich bin kein Anwalt. Ah ja der Zoll will dann auch seine Steuer sehen ...

RE: Brennrecht in Deutschland erwerben

aragones am 16.07.2019 08:12:58 | Region: musterländle

Hier etwas genauers zu dem Thema

https://www.kleinbrennerei.de/Abfindungs-und-Stoffbesitzerbrennen-ab-1-Januar-2018,QUlEPTU2MTkzMTEmTUlEPTE0OTc.html


War das Abfindungsbrennen jedoch bislang als historisches
Besitzstandsprivileg auf bestimmte süd- und südwestdeutsche Regionen
beschränkt und zudem die Zahl der zulässigen Abfindungsbrennereien je
Bezirk der früheren Oberfinanzdirektionen begrenzt, ist das
Abfindungsbrennen aus Gründen des grundgesetzlich verbrieften
Gleichbehandlungsgebotes ab 1. Januar 2018 bundesweit möglich.
Abfindungsbrennereien verfügen dann nicht mehr über ggf. käuflich zu
erwerbende Brennrechte. Voraussetzung zum Betrieb einer
Abfindungsbrennerei ist eine staatliche Brennerlaubnis, die neue
Brennereibesitzer beim örtlichen Hauptzollamt beantragen müssen. Auf
diese Brennerlaubnis besteht Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen
für den Betrieb einer Abfindungsbrennerei vorliegen (u.a. Mindestfläche
von 3 Hektar bzw. 1,5 Hektar im Falle von Intensivobst oder Weinbau).




Die am 31. Dezember 2017 existierenden Abfindungsbrennereien erhalten
automatisch ohne erneuten Antrag die staatliche Brennerlaubnis,
jährlich 300 Liter reiner Alkohol aus zulässigen Rohstoffen zu erzeugen.
Natürliche Personen ohne eigenes Brenngerät, die über selbsterzeugte
Obststoffe verfügen, dürfen jetzt ebenfalls bundesweit als Stoffbesitzer
auftreten und verfügen über ein Brennkontingent von jährlich 50 Liter
reiner Alkohol. So sind jetzt z. B. alle Winzer in den neuen
Bundesländern Stoffbesitzer und können ihren Weintrester bzw. Weinhefe
in einer Abfindungsbrennerei, ggf. ausnahmsweise auch in einer
Verschlussbrennerei, brennen lassen.

Beim Abfindungsbrennen wird für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer der
gewonnene Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur
Alkoholgewinnung eingesetzt werden dürfen, und aus einem festgelegten
amtlichen Ausbeutesatz ermittelt. § 24 Absatz 4 der
Alkoholsteuerverordnung sieht vor, dass das Bundesministerium der
Finanzen eine Übersicht der nach den Vorschriften des § 9 Absatz 3 und §
11 Absatz 3 Alkoholsteuergesetz zugelassenen Rohstoffe und der
festgelegten amtlichen Ausbeutesätze (Rohstoffliste) im Bundesanzeiger
und auf der Internet-Plattform der Zollverwaltung www.zoll.de
veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist auf dem Zoll-Internetportal
im November 2017 erfolgt und ist für Brennverfahren ab dem 1. Januar
2018 anzuwenden. Die Rohstoffliste (Stand November 2017) ist auch auf
der