Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Brennrecht und Brandweinmonopolgesetz: Schlupfloch?

Frank am 15.05.2007 14:49:05 | Region: Südbayern
Kleinbrennereien
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 34

Die Erzeugung von Brennereien ohne Brennrecht gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt.



Das ist ein Auszug aus dem Brandweinmonopolgesetz.
Wie ist dieser Paragraph zu verstehen?

Heißt dass, dass wenn ich eine Kleinbrennerei kenne, die mir von ihrem Brennrecht theoretisch 10 Hektoliter abtreten könnten?
Also dass ich dann in meiner Küche tatsächlich legal Schnaps herstellen dürfte?

Oder verstehe ich diesen Paragraphen völlig falsch?

RE: Brennrecht und Brandweinmonopolgesetz: Schlupfloch?

Rübe am 15.05.2007 21:05:57 | Region: Hier
Hallo,

>> Oder verstehe ich diesen Paragraphen völlig falsch?

Ja.

RE: Brennrecht und Brandweinmonopolgesetz: Schlupfloch?

rufus am 16.05.2007 08:12:06 | Region: xxx
hallo frank,
ganz sicher nicht. du wärst dann wohl auch nicht der erste, der auf dieses schlupfloch gestossen wäre. juristendeutsch ist nicht immer leicht verständlich.
jedenfalls ist es in deutschland grundsätzlich verboten, auch nur einen milliliter hochprozentigen alkohol ohne brennrecht herzustellen. das betrifft das destillieren, so wie alle anderen verfahren der konzentrationssteigerung, des alkohols.
rufus

RE: Brennrecht und Brandweinmonopolgesetz: Schlupfloch?

jusi am 16.05.2007 09:29:00 | Region: D
Leider wiehert der Amtsschimmel bei dieser Beschreibung wieder mal besonders unverständlich. Übersetzt bedeutet das:

hat jemand bereits ein Brennrecht, darf er sich eine zusätzliche kleine Anlage selbst bauen und betreiben, sofern die angegebene jährliche Menge nicht überschritten wird. Es steht hier NICHT, dass der Brennvorgang nicht gemeldet werden muss oder dass die Alkoholsteuer entfällt.

RE: Brennrecht und Brandweinmonopolgesetz: Schlupfloch?

Frank am 16.05.2007 13:25:11 | Region: Südbayern
Danke jusi.