Entsteinte Maischen und Ethylcarbamat (EC)
Hallo
Um das Auftreten zu hoher EC-Werte insbesondere in Steinobstdestillaten zu verhindern wird immer wieder empfohlen, beim Einmaischen darauf zu achten, dass keine Steine zerstört werden.
Weiter sollte die Maische nach möglichst kurzer Gärdauer und vor allem ohne vorherige Lagerung abdestilliert werden.
Demnach wäre auf den ersten Blick gesehen das Entsteinen von Maischen der sicherste Weg, die Bildung von EC zu vermeiden.
Dem ist leider nicht so,denn durch das Entsteinen wird lediglich der Übertritt von Cyanid aus den Steinen in die Maische oder das Destillat verhindert.
Grundsätzlich können deshalb selbst enteinte Maischen geringe Mengen EC enthalten. Es sollten also auch bei dieser Art der Einmaischung alle üblichen Maßnahmen wie: Sauberkeit, pH-Kontolle, Hefezugabe, richtige Gärführung und alsbaldige Destillation mit frühzeitiger Nachlaufabtrennung unbedingt beachtet werden.
Im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlich zulässigen EC-Höchstwerte von 0,4mg/l trinkfertiges Destillat, für die auch der Hobbybrenner sorgen sollte, sind also entsteinte Maischen keinesfalls ein Freifahrtschein!
gruß, klemptner
Um das Auftreten zu hoher EC-Werte insbesondere in Steinobstdestillaten zu verhindern wird immer wieder empfohlen, beim Einmaischen darauf zu achten, dass keine Steine zerstört werden.
Weiter sollte die Maische nach möglichst kurzer Gärdauer und vor allem ohne vorherige Lagerung abdestilliert werden.
Demnach wäre auf den ersten Blick gesehen das Entsteinen von Maischen der sicherste Weg, die Bildung von EC zu vermeiden.
Dem ist leider nicht so,denn durch das Entsteinen wird lediglich der Übertritt von Cyanid aus den Steinen in die Maische oder das Destillat verhindert.
Grundsätzlich können deshalb selbst enteinte Maischen geringe Mengen EC enthalten. Es sollten also auch bei dieser Art der Einmaischung alle üblichen Maßnahmen wie: Sauberkeit, pH-Kontolle, Hefezugabe, richtige Gärführung und alsbaldige Destillation mit frühzeitiger Nachlaufabtrennung unbedingt beachtet werden.
Im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlich zulässigen EC-Höchstwerte von 0,4mg/l trinkfertiges Destillat, für die auch der Hobbybrenner sorgen sollte, sind also entsteinte Maischen keinesfalls ein Freifahrtschein!
gruß, klemptner