Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Frust - nach Buchkauf

Johan am 02.08.2007 16:10:35 | Region: Hamburger Großraum
Hallo,
ich bin etwas frustriert. Habe mir dieses tolle Buch "Schnapsbrennen als Hobby" zugelegt und intensiv gelesen. Das Buch ist wirklich zu empfehlen. Klasse Beschreibung und genau das Richtige um gleich loszulegen.
Danke dem Autor!

Meine Vorstellung sah folgendermaßen aus.
Teilweise aus dem heimischen Garten Obst ernten -maischen und 1-2 Fläschchen hiervon herstellen.
Dann 1-2 Fläschen davon und evt noch etwas dazukaufen um noch etwas in Richtung Kräuterschnäpschen im Schrank zu haben und um evt. mal guten Freunden kein "Küsschen" sondern ein Fläschchen zu schenken.
Also ein reines Hobby.
Habe mich schon mit meiner kleinen 5L Anlage in unserem kleinen Anbau gesehen :)

Doch dann der Schluß des Buches mit den Rechtlichen Bestimmungen.
Ich nun etwas Verwirrt, da dieser Teil etwas komisch beschrieben war.
Also suche ich hier auf der HP bei Fachfragen ein wenig.
Eine Ähnliche Frage wurde dann nur kurz mit dem Satz beantwortet ...
"zum x-ten mal, Schnapsbrennen ist in Deutschland verboten" ... so, oder so ähnlich aber Sinngemäß.

Frage: Kann ich mein Schuppen nun gleich anderweitig verplanen? Haben alle hier eine Brennerlaubnis ?

Wie gesagt ich bin reiner Theoretiker, liebe aber einen kleinen Edlen Tropfen.
Gruß
Johan
PS:Würde mich über eine Antwort freuen (mail oder im hier im Forum

RE: Frust - nach Buchkauf

ey am 03.08.2007 18:13:49 | Region: dt
Hallo Johann,
obwohl auch zu schnelles Autofahren verboten ist, tun viele es trotzdem....
Durch Selberbrennen kann man nicht reich werden, aber es ist ein interessantes Hobby. Es gibt auch die Möglichkeit bei einem "Abfindungsbrenner" seinen Stoff (Maische) zu brennen oder brennen zu lassen.
mfG ey

RE: Frust - nach Buchkauf

Gerd am 09.08.2007 01:37:20 | Region: Ostfriesland
Moin Johan!

Hier ist es ganz genau - ohne Wenn und Aber:

http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20070711164704-01-01-01.html#20070711164704-01-01-01

Quintessenz:

1.Schnapsbrennen ohne Genehmigung ist in Deutschland, mit welchem Gerät und in welcher Menge auch immer, verboten.

2. Destillen, egal wie groß, dürfen ohne Genehmigung weder beworben, angeboten noch verkauft werden. Bau-und Brennanleitungen sind ebenfalls verboten. Ergänzend gilt das auch für Teile von Destillen (§ 227 BO = Brennereiordnung). Der vermeintliche Trick, eine Destille ohne Topf zu verkaufen, zieht nicht!

Trotzdem kann mit Destillen über 0,5 l gehandelt werden, wenn der Verkäufer möglichst vor, spätestens bei Übergabe dem Hauptzollamt Namen und Adresse des Erwerbers meldet (§ 227 BO) und der Käufer spätestens nach drei Tagen den Kauf mit den Daten des Verkäufers und dem Grund des Erwerbs seinem zuständigen HZA anzeigt (Jäger wissen, dass es beim Handel von Waffen genauso läuft) (§ 229 BO). Ein gesetzestreuer Käufer kann den Verkäufer also schon in arge Schwulitäten bringen!

Der Besitz einer angemeldeten Destille ist erlaubt. Man darf damit destilliertes Wasser oder ätherische Öle herstellen, Geiste und Aufgesetzte mit gekauftem (versteuertem) Alkohol brennen. Der Gesetzgeber nennt das „Reinigen“. Brennen von Wein ist verboten, weil der Alkohol des Weins nicht besteuert wird. Der Brenntermin mit genauer Uhrzeit und Dauer muss fünf Tage vorher angemeldet werden.

0,5 l-Anlagen brauchen lediglich nicht angemeldet zu werden (§226 BO); deshalb darf man damit natürlich noch lange nicht brennen (s.o.)

Das heißt in letzter Konsequenz: Wer in Deutschland ohne ausdrückliche Genehmigung einen Fingerhut Alkohol brennt und ihn nicht vernichtet (Trinken zählt nicht als Vernichtung!), ist Schwarzbrenner und macht sich strafbar.

Alles andere sind Gerüchte.

Mit freundlichen Brennergrüßen aus Ostfriesland

Gerd

RE: Frust - nach Buchkauf

Ede am 04.08.2007 11:28:35 | Region: Deutschland
Hallo,

das Brennrecht gehört zu den Voraussetzungen zum Betreiben einer Brennerei. Ohne das Brennrecht darf der Brennkessel nicht betrieben werden. Ohne Führerschein darf man auch kein Auto fahren. Dieses Brennrecht ist je nach Gebiet entsprechend teuer. In früheren Zeiten wurde die Brennrechte bis zu einer begrenzten Zahl von der Regierung vergeben. Heute es gibt nur noch eine gewisse Zahl an diesen Rechten. Ein Brenner kann nur eine Lizenz erwerben, wenn zuvor eine andere Brennerei ihr Brennrecht zum Kauf angeboten hat. Der Preis eines solchen Brennrechtes kann bis zu 5.000 bis 15.000 Euro betragen

Abfindungbrennrecht

Wenn ein Brenner eine Abfindungsbrennerei besitzt, so ist diese Bezeichnung auf die steuerliche Basis zurückzuführen. Eine Brenner einer Abfindungsbrennerei darf in Jahr nicht mehr als 300 l reinen Alkohol herstellen. Der Begriff reiner Alkohol ist nur eine Bemessungsgrundlage für die Menge an Destillat, die in der Summe nicht mehr als 300 l versteuerter Alkohol enthält. Dem Brenner wird die Obstmaische mit einem festgelegten Ausbeutesatz je nach Obstart versteuert und dieser Betrag ist dann an die Zolldienststelle zu zahlen. Dieses Brennrecht erwirbt der Brenner einmalig und bekommt dann alle 10 Jahre sein Kontingent zugeteilt.Auch darf der Brenner nur einen begrenzen Umfang an Obstarten verwenden, die von der Zollbehörde zugelassen sind. Der Brenner ist verpflichtet eine gewisse Anzahl Werktage vor Beginn des Brennens eine Abfindungsanmeldung mit allen notwendigen Daten des Materials bei der zuständigen Zollbehörde einzureichen. Die Menge an reinem Alkohol wird dem Brenner von seinem restlichen Kontingent abgezogen. Für diese Menge an Alkohol hat der Brenner die Steuer an das zuständige Zollamt zu entrichten. Dieses Kontingent ist jeweils für einen Brennabschnitt (10 Jahre) auf eine Menge von 3.000 l r.A. (reiner Alkohol festgelegt.

Verschlußbrennerei

Für die Verschlußbrennerei ist kein Brennrecht notwendig, da der Brenner in seiner Alkoholerzeugung nicht an eine begrenzte Menge an Alkohol festgelegt ist. Der Besitzer einer Verschlußbrennerei unterliegt aber ebenfalls der Zollbehörde in der Weise, daß er jeden Liter Alkohol, den er erzeugt zu versteuern hat. Aus diesem Grunde ist die gesamte Anlage unter Verschluß, d.h. alle Flansche und Verbindungen sind von der Zolldienststelle verplombt. Am Auslauf der Brennerei ist eine Zähluhr angebracht, welche die erzeugte Alkoholmenge ermittelt. Der Brenner ist dann an keine festen Zeiten und Mengen gebunden. Die Verschlußbrennereien sind im allgemeinen wesentlich größer als die Abfindungsbrennereien, da dort eine erheblich größere Menge an Alkohol produziert wird. Verschlußbrennereien sind meist auch größeren Brennereien, die Weinbrand oder Korn herstellen. Für Privatpersonen und den Hausgebrauch so gut wie unmöglich zu erlangen, da die verplombten Messuhren sehr teuer sind und nicht einfach an eine selbst zusammengeklempnerte Anlage anzubringen sind.

Hausbrennrecht

Das Hausbrennrecht ist in Deutschland nicht möglich, wohl aber in Österreich und in der Schweiz. Mit einem Hausbrennrecht kann man bis zu einer bestimmten Menge an Schnaps selbst brennen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Die Mengen sind sehr gering und nur dafür gedacht, den eigenen Bedarf an Schnaps zu decken.


Viel Erfolg weiterhin,
Ede

RE: Frust - nach Buchkauf

Karl Martell am 05.08.2007 16:33:11 | Region: Franken
*lol*

Keine Ahnung, ob die anderen hier eine Brennerlaubnis haben.

Tatsache ist jedenfalls, daß Du mit Kesseln über 0,5 Liter in D nix brennen darfst.

Ich für meinen Teil besuche öfters meinen Cousin, der nach Neuseeland ausgewandert ist und brenne mit dem zusammen da. Da ist das für nichtgewerbliche Zwecke erlaubt.

Nun könnte sich mancher Boswicht überlegen, daß die Wahrscheinlichkeit, beim Schwarzbrennen erwischt zu werden, nicht sehr hoch ist, wenn man sich nicht ganz blöd anstellt.

Ich bin aber kein solcher Boswicht, und wenn ich doch so einer wäre, würde ich's nicht im Internet rumerzählen. ;-)))

RE: Frust - nach Buchkauf

Nöselbert am 05.08.2007 16:46:48 | Region: Hauwech
hi
versuch mal SUCHEN und gib dort BRENNRECHT ein.
als gesetzestreuer Bürger wirst DU aber mit 5 Liter kein Glück haben, soweit ich mich erinnere
darfst Du nur (so wie ich und alle anderen hier)
0,5 Liter Anlagen aufbauen und benutzen.

RE: Frust - nach Buchkauf

Methanolix am 06.08.2007 21:39:48 | Region: BRD-Süd
Hallo alle zusammen
Zu den 0,5 Liter-Anlagen sagt das deutsche Brennrecht folgendes (sinngemäss): Entsteht bei der Arbeit mit diesen Anlagen als Endprodukt Alkohol, so ist dieser der ursprünglichen Maische wieder zuzuführen und mit dieser zu verwerfen. Noch Fragen?
Gruß
Methanolix