Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Tatsächliche Handhabung durch Behörden

Dr.rer.gär. am 21.04.2004 12:52:23 | Region: Deutschland
Hallo.

Ab wann Schnapsbrennen illegal ist wurde hier schon viel erklärt, es steht "im Buch", usw.

Aber gibt es Beispiele von "Behördenkontakt" mit Hobbybrennern? Hat jemand da Erfahrungsberichte?

In Neuseeland ist Privatbrennen ja offenbar unter anderem deshalb jetzt legal, weil dem Zoll die Kontrolliererei der Hobbyisten zu teuer wurde im Vergleich zu den dadurch erzielten "Einnahmen". Ich vermute das auch hierzulande die neugierigen Küchen- und Keller-Kleinbrenner dem Zoll eigentlich egal sind weil Mühe machen.

Hat jemand schonmal versucht eine Anlage bis 20l anzumelden und wurde abgelehnt? Wurde jemand schonmal durch Nachbarn verpfiffen und bekam Besuch? Wie ist so die tatsächliche Bestrafung, in der Brennereiordnung steht was von Ordnungswidrig mit bis zu 5000EUR Geldbuße, aber wen sie jetzt einen umgebauten 5l-Kochtopf finden, werden sie wohl nicht die volle Buße verhängen. Was wenn nur eine 0,5l-Blase an einen 5m-Kühler geschraubt ist? Suchen sie bis sie im 17. Umzugskarton den auch passenden 10l-Topf finden? Wie wird die Steuerhinterziehung bemessen, wenn bloss 3l selbstgemachter im Regal stehen? Wird geschätzt, wieviel mit der Anlage so hätte gebrannt werden können?

Bitte keine Vermutungen, sondern nur möglichst konkrete Erfahrungen. Gibts da Links? Und ich meine nur kleine Mengen im Eigenbedarf, nicht das semiprofessionelle Brennen mit Verkauf, vom Ex-Bürgermeister von Ensch an der Mosel ganz zu schweigen (siehe http://www.taz.de/pt/2004/04/02/a0139.nf/text).

RE: Tatsächliche Handhabung durch Behörden

Sean am 24.07.2008 12:26:49 | Region: Pfalz
Das würde mich auch brennend interessieren, hat niemand eine Antwort?