Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Verkauf von Selbstgebrannten

Heinz am 05.03.2010 01:41:09 | Region: Treptow
Hallo,
ich brenne jetzt schon seit einiger Zeit Privat Schnapps und interessiere mich für die Möglichkeit mir hiermit einen Nebenerwerb aufzubauen und über einen Online-shop Spirituosen zu vertreiben.

Nur kenne ich mich mit den formellen Rahmenbedingungen noch nicht aus,muss gebrannter Schnapps generell versteuert und mein "Gewerbe" generell angemeldet werden,oder gilt dies erst ab einer gewissen Menge gebrannten Schnapps?,bzw: wo ist die Grenze zwischen Privat und Professionell?

Vielen dank für Ihre Antwort.

RE: Verkauf von Selbstgebrannten

Bacher Arnold am 05.03.2010 10:20:58 | Region: Kaernten Gailtal
Hallo Heinz!

Wohnst Du in Österr.? Deinen Schnap(p)s oder Spiri-
tosen darfst Du in Österr. nicht verkaufen sondern
nur Brände aus Obstmaischen. Schnaps hat in Österr. einen 70% Industriealkoholanteil und Spiritosen an die 90%.

Schreib ob Du in Österr. wohnst da kann ich Dir
helfen.


MfG Arnie

RE: Verkauf von Selbstgebrannten

Roesti am 16.03.2010 09:58:55 | Region: Nördlichste Stadt Österreichs
Also in Österreich kannst Du Dein eigenes Obst als Edelbrand verkaufen. In diesem Fall musst Du Deine Brennanlage beim Zoll anmelden und giltst dann als Abfindungsbrenner. Dann darfst Du allerdings auch nur in Österreich verkaufen.
Auf Bauern- und Weihnachtsmärkten musst Du die Edelbrände selbst verkaufen. Das darf niemand anderer für Dich erledigen.
Des weiteren dürfen auch nur Brände verkauft werden, die Du selbst erntest und auch selbst angepflanzt hast. Also zukaufen darfst Du nicht. Hier ist der Steuersatz in Österreich ca. € 5 / Liter reinen Alkohol der hergestellt wurde. Also für 2 Liter Edelbrand etwas weniger als 5 €. Die Menge Alkohol wird anhand der Maischemenge gemessen und hier gibt es vom Zoll eine Umrechnungstabelle.
Maximale Menge an reinen Alkohol, die erstellt werden darf sind 200 Liter / Jahr-
Wenn Du das ganze größer machen willst, so musst Du eine Verschlussbrennerei machen. Das kostet ca. € 1000 Euro und Du bekommst dafür 2 Messgeräte mit denen der produzierte Alkohol und die Anzahl der Brennungen gemessen werden. Das Gerät wird verplombt und du bezahlst pro Liter Alkohol € 5. Max. Menge pro jahr 400 Liter.
Ist das noch immer zu wenig, dann musst Du eine Vollverschlußbrennerei anmelden. Dann ist der Steuersatz allerdings 10 € / Liter.

RE: Verkauf von Selbstgebrannten

Bacher Arnold am 16.03.2010 18:55:08 | Region: Kaernten - Gailtal
Hy Roesti!

Ob Dein Beitrag jemanden nützen kann,glaube ich nicht.
Erstens stimmen die Alkoholangaben und die Steuersätze nicht,das Obst kannst du nicht als Edelbrand verkaufen,sondern nur den daraus gewonnenen Alkohol.
Man muß auf Märkten einen eigenen Stand haben der
auf Deinen Namen eingetragen ist,wen Du da als Verk-
käufer anstellst interessiert nur das Finanzamt,
kommt auf den Jahresumsatz an.Angestellter (Lohnst.)

Abfindungsbrenner,Verschlussbrenner,Ausbeutesätze habe schon Beiträge geschrieben.

MfG Arnie