Zollmeldevorgang in Deutschland
Ich habe gerade in den Fragen und Antworten geblättert und möchte Ihnen
meine Erfahrungen bez. der gesetzlichen Lage hier in Baden-Württemberg
natürlich nicht vorenthalten. Lt. Zollamt ist es so, dass alle Anlagen zur
Destillation mit einem Volumen > 0,5l beim zuständigen Zollamt registriert
sein müssen. Dies geschieht formlos, am besten man ruft vorher kurz an. Zur
Anmeldung muss man ein Photo der Anlage mitschicken sowie angeben, in
welchen Räumlichkeiten man das Ding betreiben möchte.
Der nächst Schritt ist dann, dass man jeden Brennvorgang vorher dem
zuständigen Zollamt melden muss. Es ist dabei egal, ob man gekauften (und
damit versteuerten Alkohol), also z. B. Wein destilliert oder ob man Früchte
in gekauften, versteuertem Alkohol ansetzt, wie in Ihrem Buch beschrieben,
und dann destilliert. Im letzt genannten Fall kommt der Mitarbeiter des
Zollamtes vor dem Brennen vorbei und überzeugt sich davon, dass noch kein
Alkohol im Obst entstanden ist (man höre und staune, um was sich der Zoll
alles kümmert...). Früchte selbst vergären zu lassen und anschließend zu
brennen, ist natürlich nur möglich, wenn man ein Brennrecht besitzt, zu
dessen Erwerb in jedem Fall ein landwirtschaftlicher Betrieb Voraussetzung
ist.
Das der ganze "Service" des Zoll natürlich nicht umsonst zu haben ist,
versteht sich von selbst: es werden, je nach Anfahrtsweg und Dauer der
Begutachtung, pro Besuch ca. 40? fällig. Danach darf man dann nach
Herzenslust destillieren. Dazu der Kommentar des Zollbeamten: "Da kaufen Sie
sich Ihren Schnaps doch lieber im Geschäft..."
Obst zu maischen und vergären zu lassen, ist ohne jede Art der Anmeldung und
ohne Mengenbegrenzung möglich.
meine Erfahrungen bez. der gesetzlichen Lage hier in Baden-Württemberg
natürlich nicht vorenthalten. Lt. Zollamt ist es so, dass alle Anlagen zur
Destillation mit einem Volumen > 0,5l beim zuständigen Zollamt registriert
sein müssen. Dies geschieht formlos, am besten man ruft vorher kurz an. Zur
Anmeldung muss man ein Photo der Anlage mitschicken sowie angeben, in
welchen Räumlichkeiten man das Ding betreiben möchte.
Der nächst Schritt ist dann, dass man jeden Brennvorgang vorher dem
zuständigen Zollamt melden muss. Es ist dabei egal, ob man gekauften (und
damit versteuerten Alkohol), also z. B. Wein destilliert oder ob man Früchte
in gekauften, versteuertem Alkohol ansetzt, wie in Ihrem Buch beschrieben,
und dann destilliert. Im letzt genannten Fall kommt der Mitarbeiter des
Zollamtes vor dem Brennen vorbei und überzeugt sich davon, dass noch kein
Alkohol im Obst entstanden ist (man höre und staune, um was sich der Zoll
alles kümmert...). Früchte selbst vergären zu lassen und anschließend zu
brennen, ist natürlich nur möglich, wenn man ein Brennrecht besitzt, zu
dessen Erwerb in jedem Fall ein landwirtschaftlicher Betrieb Voraussetzung
ist.
Das der ganze "Service" des Zoll natürlich nicht umsonst zu haben ist,
versteht sich von selbst: es werden, je nach Anfahrtsweg und Dauer der
Begutachtung, pro Besuch ca. 40? fällig. Danach darf man dann nach
Herzenslust destillieren. Dazu der Kommentar des Zollbeamten: "Da kaufen Sie
sich Ihren Schnaps doch lieber im Geschäft..."
Obst zu maischen und vergären zu lassen, ist ohne jede Art der Anmeldung und
ohne Mengenbegrenzung möglich.