Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Zucker - darf man das ?

Antje am 11.09.2003 13:03:02 | Region: Bremen
Wenn wir in Deutschland eine Apfelmaische zu einer Brennerei geben, darf man da etwas Zucker zugeben, oder ist das gänzlich verboten ?

Ich lese hier dauernd von Turbohefe - spielt das für normale Apfelmaischen eine Rolle oder nimmt man diese Hefe nur für Zuckerschnäpse oder höherprozentige Sachen, die man nicht destilliert ?

§§ 6 und 155 Brennereiordnung (BO)

Blaukreuzler am 11.09.2003 13:44:48 | Region: Nirvana
Ganz einfach :


Für Abfindungsbrennereien

Zuckern/Zugabe von Melasse und drgl. in die Maische verboten.
Verwendung von Turbohefe (enthält Hefenährstoffe mit dem Ziel die spätere Alkoholausbeute zu erhöhen) verboten.


Für Verschlußbrennereien

beides erlaubt



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RE: §§ 6 und 155 Brennereiordnung (BO)

Antje am 11.09.2003 19:52:20 | Region: Bremen
Danke für die schnelle, kompetente Reaktion. Darf ich noch eines fragen:

Was ist der Unterschied zwischen einer Abfindungs- und einer Verschlussbrennerei ? Gibt es so etwas in Deutschland auch ?

Ich kenne nur "die Brennerei um die Ecke", ein kommerzieller Anbieter, der für Obstbesitzer wie mich das Brennen der Maische ganz offiziell gegen Geld anbietet.

Einteilungen nach Branntweinmonopolgesetz

Blaukreuzler am 11.09.2003 22:05:16 | Region: Nirvana
Du bist Obsterzeuger,
d.h. lediglich "Stoffbesitzer" und besitzt weder eine eigene Brennerei noch erworbenes Brennrecht.
Du darf aber aus (wohlgemerkt selbstgewonnenen und nicht etwa dazugekauftem ) Obst 50l /Jahr Alkohol bei einer Lohnbrennerei gegen "Abfindung" brennen lassen.
Dabei kassiert der Staat wie immer fleißig mit und, um es sich einfach zu machen, hat er bereits VORAB für jede Maischesorte einen eigenen Steuersatz (nach Alkoholgrad) festgelegt.
Deswegen ist es auch verboten, mittels Hilfsmittel den Alkoholendgrad anzuheben; "die Sonne ins Faß scheinen zu lassen". Alles was nämlich über die Schätzung hinausgeht, geht zugunsten des Brenners.
Bei einer Verschlußbrennerei ist tatsächlich alles unter Verschluß. Hier durchläuft der Sprit einen verplomten, mit einem Liter-Zählwerk versehenen "Tresor". Und alles was jetzt gewonnen worden ist, interessiert den Staat. Er kassiert im NACHHINEIN. Je mehr Alkohol, desto höher für ihn die Steuereinnahmen. Deswegen auch keine Einschränkungen hinsichtlich aller Grund,- Zuschlags- und Hilfsstoffe, welche den Alkoholgehalt erhöhen könnten.

Das muß erst mal reichen.
Google mal`n bißchen rum

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